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    8 days ago

    Sollte ein Bundesland seine rechtlichen Pflichten verletzen, könnte der Bund zudem das Bundesverfassungsgericht anrufen. Hubig verwies auch auf den Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes. Er erlaubt der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats, ein Land zur Erfüllung seiner bundesrechtlichen Pflichten anzuhalten. Angewandt wurde dieses Mittel in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie.

    Kommt dann bestimmt direkt nach dem Parteiverbot :[.