Das Gesetz ist seit Dienstag in Kraft und verdoppelt das Höchststrafmaß auf zehn Jahre. Es gilt für tödliche Unfälle durch grobe Fehler oder Rücksichtslosigkeit.
Das Gesetz ist seit Dienstag in Kraft und verdoppelt das Höchststrafmaß auf zehn Jahre. Es gilt für tödliche Unfälle durch grobe Fehler oder Rücksichtslosigkeit.