Zur schnelleren Fahndung von Terrorverdächtigen will das Innenministerium das Polizeigesetz ändern. So soll eine KI-gestützte Gesichtserkennung möglich werden.
Um Grundrechte einschränken zu dürfen, muss die Einschränkung/die Maßnahme:
geeignet (funktioniert es überhaupt grundsätzlich damit?) &
erforderlich (gibt es kein milderes Mittel?) &
verhältnismäßig
sein.
Die Verhältnismäßigkeit verkommt meiner Meinung nach. Die Fingerabdruckabnahme von allen Bürgern auf den Persos wurde auch damit legitimiert, weil es bei 370 Mio “EU-Perso-Bürgern” pro Jahr durchschnittlich EU-weit ~10000 falsche Pässe gab. Entspricht dann so in etwa ~0,003% falsche Pässe. Auch keine Aussage darüber, wie gut die Fälschungen waren etc… EuGH sagte trotzdem “ok” dazu.
Um Grundrechte einschränken zu dürfen, muss die Einschränkung/die Maßnahme:
sein.
Die Verhältnismäßigkeit verkommt meiner Meinung nach. Die Fingerabdruckabnahme von allen Bürgern auf den Persos wurde auch damit legitimiert, weil es bei 370 Mio “EU-Perso-Bürgern” pro Jahr durchschnittlich EU-weit ~10000 falsche Pässe gab. Entspricht dann so in etwa ~0,003% falsche Pässe. Auch keine Aussage darüber, wie gut die Fälschungen waren etc… EuGH sagte trotzdem “ok” dazu.