Die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen seien zu kurz, sagt Bundesjustizministerin Hubig. Sie will sie auf 20 Jahre verlängern. Das Thema wird heute bei der Justizministerkonferenz auf den Tisch kommen.
Ja gut, das gibt den betroffenen die Möglichkeit länger den Täter vor Gericht zu bringen. Soweit so gut. Aber wenn wir das nur machen weil die Gerichte überlastet sind dann wird einfach nur das Symptom behandelt.
Ja gut, das gibt den betroffenen die Möglichkeit länger den Täter vor Gericht zu bringen. Soweit so gut. Aber wenn wir das nur machen weil die Gerichte überlastet sind dann wird einfach nur das Symptom behandelt.