In Bayern sollen in Schulen künftig Hymnen abgespielt werden. Das Kultusministerium teilte mit, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 bei festlichen Abschlussveranstaltungen mindestens zwei Lobgesänge erklingen müssen, darunter auf jeden Fall die Bayernhymne.
Schön auch gleich dieser Verweis aufs Strafgesetzbuch vom Ministerium. Da erwartet jemand also Gegenwind und zeigt vorab schon mal die Keule. Peinlich.
Schön auch gleich dieser Verweis aufs Strafgesetzbuch vom Ministerium. Da erwartet jemand also Gegenwind und zeigt vorab schon mal die Keule. Peinlich.