Ich wäre noch vorsichtig bei diese Nachricht, außer der Berliner Zeitung (die Russland nahesteht und mit fr eng verbunden ist) habe ich dazu noch nichts gefunden.
Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Neue Fassung vom 01.01.2026:
(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze.
(2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
(3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
(4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf Betroffene anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Satz 1 gilt nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Ich wäre noch vorsichtig bei diese Nachricht, außer der Berliner Zeitung (die Russland nahesteht und mit fr eng verbunden ist) habe ich dazu noch nichts gefunden.
E: Und das hier ist die erste Veröffentlichung, die ich zu dem Thema finde…: https://www.inside-digital.de/news/bei-reisen-ins-ausland-20-millionen-deutsche-brauchen-jetzt-eine-genehmigung-vom-staat
Fassung des §2 WPflG vom 13.04.2013:
Neue Fassung vom 01.01.2026:
https://www.buzer.de/2_WPflG.htm