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    29 days ago

    Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen […]. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.”

    Komisch, dass das vor Änderung des Gesetzes niemandem aufgefallen ist und es nicht diskutiert wurde.

    Auch das Verteidigungsministerium hat erkannt, dass die Folgen dieser Regelung „tiefgreifend“ sind.

    Wer hat denn das Gesetz erarbeitet wenn nicht das Verteidigungsministerium?

    Zur Erinnerung, Tusk erwartet den Krieg ab 2027.

    Wenn das Gesetz so heimtückisch eingeführt wird, wird der Krieg nicht gerecht sein.