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    23 hours ago

    Die zuständige Referatsleiterin verweigerte ihre Unterschrift unter den Ablehnungsbescheid und wies in einer E-Mail darauf hin, dass sich Zuwendungsempfänger politisch positionieren dürften.

    Es folgte ein Brandbrief der Behördenleitung an das Bundesinnenministerium, in dem von “erheblichen rechtlichen Bedenken” und von einem möglichen “Verstoß gegen das Willkürverbot” die Rede ist.

    Immerhin ein kleiner Lichtblick. bpb ist stabil in der ganzen Geschichte. Aber boah, der ganze Rest an der Sache…