Vor einem Jahr verabschiedete der Bundestag das sogenannte Sondervermögen. Zwölf Monate später bemängeln Forschende: Nur ein kleiner Teil des Geldes fließe in Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen. Die Union weist die Kritik zurück.
Eine Verfassungsklage gibt es auch nicht. Ich nehme an, dass hier von OP eine abstrakte Normenkontrolle gem. Art 94 I Nr.2a i.V.m. § 13 Nr.6a BVerfGG gemeint war.
Eine Verfassungsklage gibt es auch nicht. Ich nehme an, dass hier von OP eine abstrakte Normenkontrolle gem. Art 94 I Nr.2a i.V.m. § 13 Nr.6a BVerfGG gemeint war.