„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”
c/tja
Das hat bestimmt nichts damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Justizministerium weisungsgebunden ist, und man dort keine Strafverfahren gegen Polit-Größen wünscht, die zu tief in die Staatskasse gegriffen haben.