Vor wenigen Monaten stolperte die Berliner Union über einen millionenschweren Förderskandal. Nun will die Landesregierung genau das Gesetz einschränken, das die Details zum Skandal ans Licht gebracht hatte.
So plant die Koalition, zehn (!) neue Ausnahmevorschriften ins Gesetz aufzunehmen. Damit würde sich die Anzahl der Gründe verdoppeln, mit denen Behörden IFG-Anfragen ablehnen können.
So macht man das also. Schleichendes Aushöhlen.
Offiziell begründet der Senat die Gesetzesänderung mit dem Katastrophenschutz. Es sei eine Reaktion auf den Anschlag auf die Berliner Stromversorgung im Januar 2026.
Aber natürlich. Da sieht man einmal klar schwarz auf weiss daß der wahre Grund für solche und ähnliche Einschränkungen eben nicht das Wohl des Volkes ist:
Diese Argumentation wirkt aus zwei Gründen vorgeschoben: Zum einen hatten die Angreifer ihre Informationen über ihr Anschlagsziel – eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde – nicht durch einen IFG-Antrag bekommen. Die Brücke ist kilometerweit sichtbar und war wegen einer Baustelle monatelang kaum gesichert. Zum anderen zielen die geplanten Einschnitte beim IFG größtenteils nicht auf den Katastrophenschutz – sondern auf Bereiche, die für die regierenden Parteien sensibel werden könnten.
So macht man das also. Schleichendes Aushöhlen.
Aber natürlich. Da sieht man einmal klar schwarz auf weiss daß der wahre Grund für solche und ähnliche Einschränkungen eben nicht das Wohl des Volkes ist: