Weil ich das Gefühl habe, es ist mal wieder notwendig zu erwähnen:

Art 25 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Art 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-iran-krieg-100.html#Kiesewetter-Sollten-Angriffe-aktiv-unterstuetzen

  • Limerance@piefed.social
    cake
    link
    fedilink
    English
    arrow-up
    1
    ·
    4 hours ago

    Iran und Israel beharken sich schon seit Jahrzehnten gegenseitig. Die wiederholten großen Angriffe mit Raketen des Iran auf Israel waren auch völkerrechtswidrig. Sie haben über Jahrzehnte ihre Marionetten von der Hezbollah ausgerüstet und als strategische Waffe gegen Israel eingesetzt.

    Israel hätte deiner Meinung einfach mal warten sollen, bis der Iran das ganze Land mit einer Atombombe zerstört. Dieser Plan wurde vom Iran seit Jahrzehnten offen ausgesprochen. So eine existenzielle Bedrohung kann kein Land tolerieren.

    Israel wollte den Iran noch nie zerstören. Sie wollen eine freundschaftliche Beziehung mit dem Iran, wie er vor den Mullahs bestand.

    • poVoq@slrpnk.net
      link
      fedilink
      arrow-up
      1
      ·
      3 hours ago

      Du interpretiert Sachen in meine Aussagen hinein die ich nie gesagt habe. Ich habe lediglich deine eindeutig falsche Aussage korrigiert das der Iran im Konflikt in 2025 zuerst angegriffen hat.