Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26).

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  • BigShammy80@feddit.org
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    2 months ago

    Japp, wird schon lange boykottiert… diese Alöcher sollen endlich lernen

    Darüber hinaus: lass ihn doch rumzetern wie ein Kleinkind, der Typ hat trotzdem vor Gericht verloren und hat sich, seine Visage und seine Molkerei mit ihren vielen Untermarken* wieder mal öffentlichkeitswirksam mit der AfD verbunden.

    *Hausmarken der Supermärkte/Discounter aus seinem Hause nicht vergessen!

    Was kann man eigentlich überhaupt noch kaufen, ohne irgendsoeinen reichen Spinner die Taschen voll zu machen???