Das TSG hat von Trans Personen verlangt, dass diese für die Änderung von Namen/Geschlechtseintrag mehrere Gutachten vorlegen mussten und das ganze musste dann von einem Richter abgesegnet werden. Alles in allem ein ziemlich entwürdigender und langer Prozess. Mittlerweile geht das zum Glück mit 2 Besuchen beim Standesamt. Ohne irgendwelche Formalia außer dem Unterschreiben einer Persönlichen Erklärung und einer 3 monatigen Bedenkzeit.


Das SBGG ist besser, weil es nicht ein Dutzend mal verfassungsfeindlich laut BVerfG ist.
Gleichzeitig kann ich auch nicht lieben sagwn, da es auch wieder Bullshit enthält:
Habe mal nen Vortrag von einer der wenigen feministischen Rechtswissenschaftsprofessorinnen gehört.
Einige der Punkte kannte ich schon, aber nicht ansatzweise so viele. Hast du irgendwo den Vortrag, weil das interessiert mich jetzt auch.
Bei mir ist es ein Stück weit aber auch persönlich, weil es halt meine Bedürfnisse komplett abgedeckt hat.
https://qzm-rn.de/event/ulrike-lembke/
Nö wurde nicht aufgezeichnet, vllt findest du mehr bei über sie und ihre Publikationen oder kannst ihr ne Email schreiben oder sowas