Das TSG hat von Trans Personen verlangt, dass diese für die Änderung von Namen/Geschlechtseintrag mehrere Gutachten vorlegen mussten und das ganze musste dann von einem Richter abgesegnet werden. Alles in allem ein ziemlich entwürdigender und langer Prozess. Mittlerweile geht das zum Glück mit 2 Besuchen beim Standesamt. Ohne irgendwelche Formalia außer dem Unterschreiben einer Persönlichen Erklärung und einer 3 monatigen Bedenkzeit.


Im TSG waren die hürden auf jeden Fall deutlich höher.
Übrigens ist Baden Württemberg gerade dabei ein Register von Trans* Personen anzulegen und in der Begründung des Innenministeriums wurde gesagt Offenbarungsverbot gelte nur für Privatpersonen und nicht für Ministerien, außerdwm wurden wir mit Rechtsextremisten und Islamisten verglichen.