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    7 hours ago

    Das gilt in der gesamten EU!

    Bundesamt für Logistik und Mobilität:

    Grundlage für das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS) ist die am 5.1.2020 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 2019/2144 über die allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmenden.

    Diese EU-Verordnung schreibt verpflichtend vor, dass ab Juli 2022 neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 neu zugelassene Fahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet sein müssen. Ein wesentliches Ziel dieser Verordnung ist, die Anzahl der Getöteten und Verletzten durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen weiter zu senken. Ein Abbiegeassistent unterstützt gezielt den Lkw-Fahrer beim Abbiegevorgang, wenn eine Rad fahrende Person übersehen werden könnte.