Wer ein Parkticket kauft, muss nach dem Ablauf der Parkdauer wegfahren. Andernfalls darf der Inhaber des Parkplatzes das Auto abschleppen lassen und dem Fahrzeugführer die Kosten in Rechnung stellen. Von Tobias Hinderks.
Hast du Infos gefunden, wie lang die bezahlte Parkzeit überschritten wurde? Das würde mich tatsächlich interessieren.
Der Abschleppwagen, der bereit steht, um abzuschleppen sobald die Parkzeit um wenige Minuten überschritten wurde, als einträgliches Geschäftsmodell, fühlt sich für mich anders an, als wenn der Parkplatzbesitzer zyklisch mal den Parkraum von Autos befreit, die mehrere Tage länger dort stehen, als sie gezahlt haben, weil sonst für zahlende Kunden kein Platz mehr ist. Mal als 2 Extrembeispiele.
Fürs Gericht irrelevant, weil die nicht drauf eingehen. Für mich aber relevant, um für mich zu entscheiden, wie ich das finde.
Hast du Infos gefunden, wie lang die bezahlte Parkzeit überschritten wurde? Das würde mich tatsächlich interessieren.
Der Abschleppwagen, der bereit steht, um abzuschleppen sobald die Parkzeit um wenige Minuten überschritten wurde, als einträgliches Geschäftsmodell, fühlt sich für mich anders an, als wenn der Parkplatzbesitzer zyklisch mal den Parkraum von Autos befreit, die mehrere Tage länger dort stehen, als sie gezahlt haben, weil sonst für zahlende Kunden kein Platz mehr ist. Mal als 2 Extrembeispiele.
Fürs Gericht irrelevant, weil die nicht drauf eingehen. Für mich aber relevant, um für mich zu entscheiden, wie ich das finde.