Wer ein Parkticket kauft, muss nach dem Ablauf der Parkdauer wegfahren. Andernfalls darf der Inhaber des Parkplatzes das Auto abschleppen lassen und dem Fahrzeugführer die Kosten in Rechnung stellen. Von Tobias Hinderks.
Zwei Dinge wurden mich schon noch interessieren, die ich im Bericht nicht gefunden habe:
Dass die Frau aus Sachsen ist, wurde mehrmals erwähnt, aber nicht wo der Parkplatz steht.
Das andere wäre die tatsächliche Zeitüberschreitung, die dem Abschleppauftrag vorausgegangen ist. 5 Minuten? Halbe Stunde? Länger?
Zwei Dinge wurden mich schon noch interessieren, die ich im Bericht nicht gefunden habe:
Dass die Frau aus Sachsen ist, wurde mehrmals erwähnt, aber nicht wo der Parkplatz steht.
Das andere wäre die tatsächliche Zeitüberschreitung, die dem Abschleppauftrag vorausgegangen ist. 5 Minuten? Halbe Stunde? Länger?
Von der Länge der Zeitüberschreitung steht leider auch im Urteil selbst nichts.