Bis ein Glasfaseranschluss gelegt ist, vergeht oft sehr viel Zeit. In vielen Verträgen steht, dass die Laufzeit eines längeren Vertrages erst mit der Freischaltung beginnt. Der BGH hat solche Klauseln nun für unwirksam erklärt. Von K. Hempel.
Aber heißt das dann, dass die Kunden auch von Tag 1 an zahlen müssen? Ich fand das Vorgehen eigentlich recht fair, dass der Vertrag erst beginnt wenn ich ihn auch nutzen kann. So konnte ich auch noch vor Beginn von Telekom zu 1&1 wechseln, weil sich die Telekomiker beim Ausbau selten dämlich angestellt hatten.
Aber heißt das dann, dass die Kunden auch von Tag 1 an zahlen müssen? Ich fand das Vorgehen eigentlich recht fair, dass der Vertrag erst beginnt wenn ich ihn auch nutzen kann. So konnte ich auch noch vor Beginn von Telekom zu 1&1 wechseln, weil sich die Telekomiker beim Ausbau selten dämlich angestellt hatten.
Soweit ich das bisher verstanden habe nicht. Also der Vertrag läuft ab Bestätigung aber da es noch keine Leistung gibt, wird noch nicht gezahlt.