Die Justiz zieht zunehmend die Notbremse gegen unverhältnismäßige Verfahrensdauern beim Durchforsten von IT-Geräten und legt Obergrenzen für Einbehalte fest.
LG Frankfurt ordnete daher die Herausgabe eines Laptops nach über vier Monaten an, weil der Verdacht allein auf einer alkoholisierten Zeugenaussage beruhte.
Sogar im lumpigsten, schwächsten Fall waren immer noch über vier Monate möglich.
Allzu viel haben die Grundrechte wohl doch nicht zu melden…
Sogar im lumpigsten, schwächsten Fall waren immer noch über vier Monate möglich.
Allzu viel haben die Grundrechte wohl doch nicht zu melden…