Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber gestärkt. Sie dürfen bei Stellenbesetzungen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerbern verlangen. Zuvor hatten EuGH und Bundesarbeitsgericht anders entschieden.
Privat können die ja jeden Mumpitz glauben und ernstmeinen, aber Andere dazu zu nötigen, den gleichen Mumpitz auch ernstzunehmen und auch noch dafür zu bezahlen, ist schon ne andere Hausnummer.
Privat können die ja jeden Mumpitz glauben und ernstmeinen, aber Andere dazu zu nötigen, den gleichen Mumpitz auch ernstzunehmen und auch noch dafür zu bezahlen, ist schon ne andere Hausnummer.