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      1 year ago

      Das ist aber “landesverräterische Ausspähung”. Im Text steht aber:

      Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an.

      Dafür, dass es sich um einen “besonders schweren Fall” handeln soll, finde ich die verhängte Freiheitsstrafe auch eher niedrig.