Wenn eine Person nach ihrer unfreiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Klinik wieder entlassen wird, soll darüber in Hessen künftig in manchen Fällen die Polizei informiert werden. Expert:innen warnen vor Stigmatisierung und Datenschutzproblemen.
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Wenn realistisch eine Gefährdung von dem Patienten ausgehen könnte, darf er nicht entlassen werden.
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