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    4 months ago

    Die taz sollte da auch juristisch vorgehen. Sowohl auf strafrechtlichen Wege wegen Verleumdung/übler Nachrede, als auch zivilrechtlich per Unterlassungs- und Richtigstellung sowie Schadensersatz (schwer zu beziffern) und öffentlich-rechtlich als AGL und/oder Verfassungsbeschwerde.

    So viel im Übrigen zur Neutralität des Bundestages