Nach der Bagger-Attacke von Mörlenbach ist unklar, ob die betroffene Familie jemals wieder in ihr Haus zurückkehren kann. Der tatverdächtige Nachbar hat sich inzwischen selbst zu Wort gemeldet – und Hinweise auf ein verstörendes Motiv geliefert.
Sicherlich wäre das moralisch naheliegend, aber praktisch ggf schwierig.
a) er ist möglicherweise nicht deliktfähig (der Artikel deutet starke psychische Probleme an), aber ich vermute das betrifft eher die Strafbarkeit als die Haftbarkeit, und
b) vermutlich kann er da finanziell gar nicht aufkommen. Wer will bitte mal eben die Kosten für ein ganzes Haus entschädigen?
Die Haftbarkeit betrifft es schon. Allerdings sollte der Bagger ja auch haftpflichtversichert sein und die Betriebshaftung greifen. Bin mir aus dem Kopf unsicher, ob auch hier das vorsätzliche aber schuldlose Handeln des Fahrzeugführers eine Rolle spielt. Oder das Fahrzeug ist nicht versichert.
Aber deswegen sind sogenannte Haftungsausfallklauseln der eigenen Haftpflichtversicherung so wichtig.
Wer will bitte mal eben die Kosten für ein ganzes Haus entschädigen?
Ob das reicht weiß ich natürlich nicht, aber in so einem Kaff wird der Nachbar ja wohl auch Eigentümer eines Hauses sein. Und dass der dafür aus der Klapse heraus noch großartig Verwendung für hat bezweifle ich auch, also kann man das doch super zwangsversteigern.
Sicherlich wäre das moralisch naheliegend, aber praktisch ggf schwierig.
a) er ist möglicherweise nicht deliktfähig (der Artikel deutet starke psychische Probleme an), aber ich vermute das betrifft eher die Strafbarkeit als die Haftbarkeit, und
b) vermutlich kann er da finanziell gar nicht aufkommen. Wer will bitte mal eben die Kosten für ein ganzes Haus entschädigen?
Die Haftbarkeit betrifft es schon. Allerdings sollte der Bagger ja auch haftpflichtversichert sein und die Betriebshaftung greifen. Bin mir aus dem Kopf unsicher, ob auch hier das vorsätzliche aber schuldlose Handeln des Fahrzeugführers eine Rolle spielt. Oder das Fahrzeug ist nicht versichert.
Aber deswegen sind sogenannte Haftungsausfallklauseln der eigenen Haftpflichtversicherung so wichtig.
Ob das reicht weiß ich natürlich nicht, aber in so einem Kaff wird der Nachbar ja wohl auch Eigentümer eines Hauses sein. Und dass der dafür aus der Klapse heraus noch großartig Verwendung für hat bezweifle ich auch, also kann man das doch super zwangsversteigern.
Wenn das bewohnbar ist, einfach den Geschädigten überschreiben. Der hat denen das Haus kaputtgemacht und hat ein Haus, das nicht kaputt ist.