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Cake day: September 29th, 2024

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  • Das Überwinden von Zugangssicherungen soll nicht mehr strafbar sein, [,] wenn dies “zur Feststellung der Sicherheitslücke erforderlich ist.”

    Hier würde ich gerne mal von jemand mit Ahnung wissen, wie sowas überlicherweise vor Gericht ausgelegt wird.

    Wenn jetzt ein White Hat-Hacker eine Sicherheitslücke testet, aber das theoretisch nicht notwendig war, klingt das sehr danach als ob man trotzdem verurteilt werden könnte. Ich finde das bietet keine rechtliche Sicherheit.


  • Sogar AAA-Titel sind größtenteils kein Problem mehr.

    Leider gehört aber immer noch teilweise dazu, dass man die ein oder andere Einstellungen anpassen muss bis es klappt und dafür brauch man zumindest grundlegend technisches Verständnis. Deshalb ist es für die Masse noch nicht so ganz tauglich, allein die ganzen Entscheidungen, welche Distro, wie installiert man die Software etc. überfordert vmtl. den Durchschnittsanwender.