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Die Eltern dürfen während ihrer Asylprozesse in Hessen bleiben. Doch die drei Monate alte Tochter sollte abgeschoben werden. Das VG Wiesbaden stoppt die Abschiebung – und kritisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge scharf.



Traurig, dass Leute in Ämtern sowas für möglich halten können.
Meiner Meinung nach tun sie das nicht. Das war ein Versuch auf die Eltern unrechtmäßig Druck auszuüben um sie zur freiwilligen Ausreise zu drängen. Dass das nicht wirklich Bestand hat, war den Entscheidern sicher klar.
Dann sollte das zum Staatsanwalt wegen des Versuchs der Nötigung.