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Trotzdem halbierte das Gericht die von der Bundesanwaltschaft geforderten vier Jahre Haft, setzte die Strafe zur Bewährung aus und verzichtete dabei auf jegliche Bewährungsauflagen. Die Verfahrenskosten, die die Angeklagte und ihr Mann André zu bewältigen hätten, seien schlimm genug, erklärte Herberger. André E., der sich einen »Nationalsozialisten mit Haut und Haaren« nannte, war bereits 2018 im Münchner NSU-Prozess verurteilt worden, zusammen mit Zschäpe und drei Terrorhelfern.

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    10 days ago

    Michalina Boulgarides konnte es nicht fassen. »Dieses Urteil ist ein Skandal«, sagte die Tochter von Theodoros Boulgarides, der am 15. Juni 2005 in München von den Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ermordet wurde. Für sie kommt die Bewährungsstrafe, die am Freitag gegen die NSU-Unterstützerin Susann E. verkündet wurde, einem Freispruch gleich. »Zehn Menschen wurden kaltblütig hingerichtet, unzählige bei Sprengstoffanschlägen verletzt«, sagte Boulgarides. »Wann kriegen die Opfer ihre Gerechtigkeit?«

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    »Die dünnen Ermittlungen, das verschleppte Verfahren und das skandalöse Urteil in München wirken bis heute nach«, kommentierte Caro Keller von der Initiative NSU-Watch. Zwar habe der Dresdner Staatsschutzsenat verstanden, dass Susann E. von den Taten des NSU gewusst und sie auch ideologisch unterstützt habe. Das sei positiv anzuerkennen. »Aber die empathische Zuwendung des Gerichts gegenüber der Angeklagten, während es für die Opfer und ihre Angehörigen kaum ein Wort gab, ist empörend.« Beim Aufzählen der Ermordeten hatte Richterin Herberger fast jeden Namen falsch ausgesprochen.

    Ähnlich entgeistert reagierte Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU: »Wir leben in einem Land, das den Eindruck erweckt, mehr Verständnis für die Täter als Einfühlung für die Opfer zu haben«, sagte John nach der Urteilsverkündung. »Das Urteil sendet an Rechtsextreme das Signal: Wenn ich mich so verhalte, passiert mir gar nichts. Ich kann mein Leben einfach so weiterleben.«

    Motto: Man muss der Angeklagten zugute halten, dass sie nicht in der Antifa organisiert war. /s