Um auch einmal etwas sinnvolles beizutragen, wollte ich mit euch teilen, was ich als Antwort auf meine Anfrage (von letzter Woche) an den SPD Abgeordneten meines Wahlkreises im Bezug auf das "Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung " bekommen habe.
In meiner Anfrage habe ich speziell die Änderungen für Psychotherapeuten angeprangert (da ich selbst in Therapie bin).
Hier die Antwort aus dem Berliner Büro (ohne Namen):
Sie haben uns geschrieben, weil sie Kritik oder Fragen zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) haben, das am 10. Juli beschlossen wurde.
Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich jedoch oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität. Ohne Gegenmaßnahmen könnte das drohende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf rund 40 Mrd. Euro steigen. Ohne ein Gegensteuern hätten steigende Zusatzbeträge für alle gesetzlich Versicherten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gedroht. Das Gesetz hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit, die als unabhängiges Gremium beauftragt wurde, Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erarbeiten. Uns als SPD war dabei wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Vielmehr mussten alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten. Dass Versicherte mit dem historischen Anstieg des Zusatzbeitrags in den vergangenen Jahren bereits in Vorleistung getreten waren, sollte dabei berücksichtig werden.
Die jetzt vereinbarten Strukturreformen müssen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung unserer Gesundheitssystems, um eine gute Versorgung auch langfristig sicherzustellen.
Uns erreichen viele Rückmeldungen, auch viel Kritik, zum GKV-BStabG. Wichtig ist, dass dieses Gesetz auch ein Kompromiss ist, der auch zeigt, dass die Regierung handlungsfähig ist. Zur Erinnerung: Die Ampel ist an einem Haushaltsloch gescheitert, das kleiner war als das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen, das in der letzten Woche durch SPD und Union geschlossen wurde. Uns ist klar: Das GKV-BStabG ist nicht SPD pur und ist erstmal nur eine Übergangslösung.
Die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der SPD-Bundestagsfraktion haben für den Bereich der Psychotherapie bis zur letzten Minute gekämpft. Deshalb wurde ein Entschließungsantrag beschlossen, in dem sich die Koalitionsfraktionen verpflichten, entsprechende Neuregelungen in der ersten regulären Sitzungswoche nach der Sommerpause zu beschließen.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert dabei:
• Dass begonnene Psychotherapien bis zum Abschluss der Behandlung ohne Behandlungsabbruch und ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden können.
• Dass Psychotherapien für Kinder- und Jugendliche sowie für schwer psychisch kranke Versicherte entsprechend der KSVPsych-Richtlinien weiter extrabudgetär bezahlt werden.
• Dass dringliche Fälle ebenfalls extrabudgetär bezahlt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.
• Dass zudem sichergestellt wird, dass es für den Teil der Vergütungen, der in die Gesamtvergütung überführt wird, nicht zu Verschiebungen des Honorars in andere Fachbereiche kommt.
Die hier skizzierte Nachsteuerung ist aus Sicht der SPD notwendig, um den stetig wachsenden Versorgungsbedarfen der Bevölkerung adäquat Rechnung zu tragen. Sie kommt mit Blick auf eine Umsetzung nach der parlamentarischen Sommerpause auch nicht zu spät, da die Vergütungsregelungen des BStabG erst zum 1.1.2027 in Kraft treten.
Unsere Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker werden die Auswirkungen dieses Gesetzes besonders aufmerksam verfolgen und stehen in engem Kontakt mit allen Beteiligten. Sollte es zu Fehlentwicklungen kommen, werden wir sehr schnell entsprechende Korrekturen prüfen.


Ich muss ehrlich sagen, dass ich den Text nur sehr rudimentär verstehe (viel zu viel Bla Bla und vielleicht Müde?) und daher war mir nur das Haushaltsloch was die Ampel gesprengt hatte deutlich aufgefallen ist.