Von dem Verbot sind nicht alle Bereiche betroffen. Für den Außer-Haus-Verkauf, wie beispielsweise bei Drive-in-Angeboten, Coffee to go oder verpackten Mahlzeiten für unterwegs, bleiben die Einzelportionen weiterhin zulässig. Ebenso gelten strikte Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare medizinische Einrichtungen, in denen die kleinen Verpackungseinheiten aus hygienischen Gründen auch in Zukunft benötigt werden.



Stimmt eigentlich.