Von dem Verbot sind nicht alle Bereiche betroffen. Für den Außer-Haus-Verkauf, wie beispielsweise bei Drive-in-Angeboten, Coffee to go oder verpackten Mahlzeiten für unterwegs, bleiben die Einzelportionen weiterhin zulässig. Ebenso gelten strikte Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare medizinische Einrichtungen, in denen die kleinen Verpackungseinheiten aus hygienischen Gründen auch in Zukunft benötigt werden.



Das erinnert mich an ein Video des Kaffeegurus James Hoffman. Der Vergleich war zwischen Papierbechern und Keramik. Tatsächlich gewannen Papierbecher, falls eine Anlage Plastik und Papier trennen kann, gegen den Verbrauch der Spülmaschinen. Leider gab es zu dem Zeitpunkt des Videos zu wenige dieser Anlagen.