Von dem Verbot sind nicht alle Bereiche betroffen. Für den Außer-Haus-Verkauf, wie beispielsweise bei Drive-in-Angeboten, Coffee to go oder verpackten Mahlzeiten für unterwegs, bleiben die Einzelportionen weiterhin zulässig. Ebenso gelten strikte Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare medizinische Einrichtungen, in denen die kleinen Verpackungseinheiten aus hygienischen Gründen auch in Zukunft benötigt werden.

  • connaisseur@feddit.orgOP
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    9 hours ago

    Gastronomie ist der hauptsächlich betroffene Bereich:

    Ab 2030 werde die Ausgabe von kleinen Kunststoffverpackungen für Ketchup, Mayonnaise, Senf, Zucker und Kaffeesahne in Restaurants, Cafés und Hotels beim Vor-Ort-Verzehr grundsätzlich untersagt