Von dem Verbot sind nicht alle Bereiche betroffen. Für den Außer-Haus-Verkauf, wie beispielsweise bei Drive-in-Angeboten, Coffee to go oder verpackten Mahlzeiten für unterwegs, bleiben die Einzelportionen weiterhin zulässig. Ebenso gelten strikte Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und vergleichbare medizinische Einrichtungen, in denen die kleinen Verpackungseinheiten aus hygienischen Gründen auch in Zukunft benötigt werden.

  • Jiral@lemmy.org
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    8 hours ago

    Das hofft man in der Küche auch und wenn das der Betreiber nicht macht, ist das dessen Verantwortung (auch was Strafen oder gar Haftstrafen angeht). Ich sehe da jetzt nicht wie das bei Spendern außerhalb der Küche anders ist, außer, dass es da die Kunden auch sehen.