„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”

c/tja

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    4 hours ago

    Wäre der Jens etwas farbiger und nur ansatzweise grünlich, wäre die Prüfung aber ganz bestimmt andere ausgefallen.