„Die Prüfung des Anfangsverdachts habe “keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben”

c/tja

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    5 hours ago

    Und selbst wenn es das gibt, dann waren es eben besondere Umstände und wir mussten unter Zeitdruck entscheiden und Ausrede XY.