Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber gestärkt. Sie dürfen bei Stellenbesetzungen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerbern verlangen. Zuvor hatten EuGH und Bundesarbeitsgericht anders entschieden.
Das und vor allem wenn dann die staatliche Förderung wegfällt. Denn mit dem Recht auf freie Religionsausübung hat das ja dann offensichtlich nichts mehr zu tun. Also jegliche Staatsgelder einstellen. Sofort.
Und das meine ich auch so. Ich kann absolut nachvollziehen, das eine Religion möchte, das alle ihre Mitarbeiter auch bitte schön der Religion angehören. Aber das darf nicht vom Staat getragen werden, sondern den Buchclub sollen die mal schön selbst bezahlen.
Finde ich fair - solange nicht-kirchliche Arbeitgeber Konfessionslosigkeit voraussetzen dürfen.
Das und vor allem wenn dann die staatliche Förderung wegfällt. Denn mit dem Recht auf freie Religionsausübung hat das ja dann offensichtlich nichts mehr zu tun. Also jegliche Staatsgelder einstellen. Sofort.
Und das meine ich auch so. Ich kann absolut nachvollziehen, das eine Religion möchte, das alle ihre Mitarbeiter auch bitte schön der Religion angehören. Aber das darf nicht vom Staat getragen werden, sondern den Buchclub sollen die mal schön selbst bezahlen.