Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber gestärkt. Sie dürfen bei Stellenbesetzungen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerbern verlangen. Zuvor hatten EuGH und Bundesarbeitsgericht anders entschieden.
Der EUGH steht neben dem BVerfG, nicht darüber (abhängig vom Thema). Nun haben wir eine widersprüchliche Rechtssprechung.
Die Frage ist, ob das Thema eines, dass in EU-Hand liegt oder nicht. Da auch andere EU-Bürger betroffen sein können, ist das realistisch. Die Religionsfreiheit hingegen ist kein EU-Thema
Trumpft in dem Fall nicht der EuGH das BVerfG?
Der EUGH steht neben dem BVerfG, nicht darüber (abhängig vom Thema). Nun haben wir eine widersprüchliche Rechtssprechung. Die Frage ist, ob das Thema eines, dass in EU-Hand liegt oder nicht. Da auch andere EU-Bürger betroffen sein können, ist das realistisch. Die Religionsfreiheit hingegen ist kein EU-Thema