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      2 months ago

      Der EUGH steht neben dem BVerfG, nicht darüber (abhängig vom Thema). Nun haben wir eine widersprüchliche Rechtssprechung. Die Frage ist, ob das Thema eines, dass in EU-Hand liegt oder nicht. Da auch andere EU-Bürger betroffen sein können, ist das realistisch. Die Religionsfreiheit hingegen ist kein EU-Thema