In Köln reißen Arbeiter in einem Wohnhaus Türen von Toiletten und einer Wohnung heraus. Der Beauftragte des Hauseigentümers fordert die Mieter auf, ihre Wohnungen innerhalb von drei Monaten zu räumen. Erst als der WDR nach den Gründen fragt und die Stadt Köln sich einschaltet, gibt es Hoffnung für die Mieter.



Was aus dem StGB hätten Sie denn gerne? Hasufriedensbruch (§ 123 StGB), Sachbeschädigung (303), Nötigung (240), Urkundenfälschung (267), Amtsanmaßung (132) - mit Phantasie nocht Erpressung (253), Betrug (263) …
Und für die Zivilklage: Vertragsverletzung (§ 535 BGB), Besitzstörung (823), Wiederherstellung (535, 862), Selbstvornahme (536a) …
Aber was das fiese ist: bei den offensichtlichen Straftaten hat nur die Urkundenfälschung hat eine Mindestfreiheitsstrafe. Und die auch nur ein Jahr bei besonders schweren Fällen. Wahrscheinlich gibt’s ein paar Tagessätze und ein “dududu”.
Aber doch hoffentlich sauber ausmultipliziert. Ist ja nicht nur 1 Tat.
Also dududududu? Oder steht ein “dududu” für eine Straftat?