Metas neue Spanner-Brille wirft weitere Fragen zum Schutz der Privatsphäre auf. Ein Schulstreit in Österreich zeigt, welche Konflikte die Technologie bereits auslöst. während Norwegen vorübergehende Verbote plant, bleibt die Bundesnetzagentur untätig. Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen.
Das ist zwar alles schon x-fach beantwortet worden, aber hier wir gehen wieder.
Argument 1: Das kann sehbehinderten Menschen helfen
Ja, kann es. Gegen diese Verwendung sagt auch niemand etwas. Aber die Meta AI Glasses gibt’s nunmal nicht im Sanitätshaus und die werden auch nicht als Sehhilfe beworben, sondern als Mode-Gadget für jedermann.
Ein nischiger, gutartiger Verwendungszweck gleicht nicht den breitflächig ermöglichten Missbrauch aus. Man kann mit einer AR-15 auch Bierflaschen aufschießen. Ich möchte sie trotzdem nicht in der Küchenabteilung meines lokalen Supermarkts im Verkauf sehen…
Argument 2: Man kann doch auch mit anderen Mikrokameras filmen
Ja, kann man. Sowas schaffen sich aber nur sehr entschlossene Perverse mit klar kriminellen Absichten an, die solche Hardware z.B. auf Damentoiletten oder in Hotelzimmern installieren und die Aufnahmen an andere Ekelpakete verteilen, die sowas ebenfalls aufgeilt.
Diese Brillen werden hingegen opportunistische Täter produzieren: Sie werden für Persönlichkeitsrechtsverletzungen missbraucht werden von Leuten, die so etwas sonst nie gemacht hätten - weil die Hardware halt schon da ist, im Alltag für sonst völlig unschuldige Zwecke mitgeführt wird und das Ganze - wg. schlechter Beweisbarkeit - mit hoher Wahrscheinlichkeit straflos bleibt.
Gleichzeitig normalisieren sie Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Überwachung im öffentlichen Raum. Wenn ich heimlich eine Mikrokamera irgendwo installiere, dann ist das nicht “normal”. Wenn bald jeder Zehnte mit so einer Spannerbrille in der U-Bahn sitzt, dann wird das leider normal.
Argument 3: Das eigentliche Problem sind die Täter (nicht nur Männer), die solche Hardware missbrauchen
Ja, sind sie. Aber in der EU gilt immer noch das Vorsorgeprinzip: Wenn ein Produkt so gestaltet ist, dass es zu schweren Schäden führen kann (sei es durch falsche Handhabung oder Nachlässigkeiten des Herstellers bei der Produktsicherheit), dann kommt es nicht in den freien Verkauf.
Auch bringst du hier eine müde Variante des alten NRA-Arguments: “Guns don’t kill people. People kill people. Das Objekt ist nicht das Problem - das Problem ist die eine Arschgeige, die es falsch verwendet!” Im vernünftigen Teil der westlichen Welt haben wir uns dennoch darauf geeinigt, dass wir eine freie Gesellschaft nie wirklich arschgeigenfrei kriegen werden, und dass wir deshalb die Verfügbarkeit von allen Gegenständen reglementieren müssen, mit deren Hilfe eine einzelne Arschgeige überproportional vielen anderen Menschen Schaden zufügen kann. Waffen und anderes militärische Gerät gehören dazu. Spaltbares Material gehört dazu. Aber auch Autos gehören dazu. Auch Metas Spannerbrillen könnten bald dazu gehören - wenn wir die Politik endlich mal zum Jagen getragen kriegen. (Dass sie von selbst darauf kommt, ist unwahrscheinlich.)