

Wo wir dabei sind, die Quengelgassen sollten komplett abgeschafft werden. Supermärkte müssen auch keinen Tabak verkaufen.
Wo wir dabei sind, die Quengelgassen sollten komplett abgeschafft werden. Supermärkte müssen auch keinen Tabak verkaufen.
Das passiert, wenn man keinen Transrapid zum Flughafen baut.
Jemand hat die Pressemitteilung mit Begründung verlinkt. Das BVerfG hat bewusst diese Frage nicht beantwortet und sich stattdessen darauf fokussiert, dass es nicht genug Beweise gegen die USA gäbe und die Bundesregierung deswegen den Spielraum hat, der Argumentation der USA zu folgen.
Okay, das fasst es etwas weiter.
Zusammengefasst scheint es mir so, dass aus Sicht des BVerfG Völkerrecht nicht international durchgesetzt wird und deswegen die Bundesregierung keine Pflicht hat, Völkerrecht gegen Verbündete durchzusetzen.
Interessant finde ich dabei v.a. diese Absätze der Begründung des BVerfG:
- Es lassen sich zwar Gesichtspunkte dafür anführen, dass die Einbindung der Air Base Ramstein in die Durchführung der US-amerikanischen Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen einen hinreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt herstellt, der eine Voraussetzung für das Entstehen einer Schutzpflicht ist. Die fachgerichtlichen Feststellungen legen das Bestehen eines hinreichenden Bezugs nahe. Mit der Errichtung der Satelliten-Relaisstation wurde eine Infrastruktur geschaffen, die speziell der Durchführung von Einsätzen bewaffneter Drohnen dient. Hiervon hatte die Bundesregierung auch Kenntnis. Diese Umstände erscheinen geeignet, eine besondere Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland – auch in Abgrenzung zu anderen Staaten – für die Gefährdungslage im Jemen zu begründen. Gegen einen hinreichenden Bezug könnte indes sprechen, dass die bloße technische Herstellung einer Daten- und Kommunikationsverbindung zwischen der Drohne und den Führungseinrichtungen der USA normativ neutral und in der Gesamtschau nur von untergeordnetem Gewicht ist.
- Ob sich im Rahmen der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung eine grundrechtliche Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die hier streitgegenständlichen Drohneneinsätze der USA im Jemen ergibt, kann letztlich offenbleiben. Denn aufgrund der fachgerichtlichen Feststellungen ist das Vorliegen einer ernsthaften Gefahr einer systematischen Verletzung der völkerrechtlichen Regeln zum Schutz des Lebens als Voraussetzung einer Verdichtung des allgemeinen Schutzauftrags zu einer konkreten Schutzpflicht gegenüber den Beschwerdeführern zu verneinen.
Das BVerfG entscheided also bewusst nicht darüber, ob die Relaisstation als Teil der Kette einen ausreichenden Bezug herstellt.
a) Die Rechtsauffassung der USA, die den Einsätzen bewaffneter Drohnen im Jemen zugrunde liegt, ist für sich genommen nicht geeignet, gewichtige Anhaltspunkte für eine ernsthafte Gefahr systematischer Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu begründen.
aa) Es ist nicht feststellbar, dass die USA in dem nicht internationalen bewaffneten Konflikt im Jemen unvertretbare Kriterien zur Abgrenzung legitimer militärischer Ziele von geschützten Zivilpersonen anwenden. Diese Abgrenzung wird kontrovers diskutiert.
…
bb) Die ernsthafte Gefahr eines systematischen Verstoßes gegen das Recht auf Leben gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte folgt auch nicht daraus, dass die USA die extraterritoriale Anwendung dieses Pakts nicht anerkennen. Sie vertreten damit zwar eine Rechtsansicht, die nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs und der Spruchpraxis des Menschenrechtsausschusses steht. Allerdings ist nicht ersichtlich, dass sich diese Rechtsansicht auf die Einsatzpraxis im vorliegenden Fall ausgewirkt hat.
cc) Somit erweist sich die Auffassung der Bundesregierung, dass die US-amerikanische Auslegung des einschlägigen Völkerrechts – auch wenn sie sich nicht in allen Punkten mit derjenigen der Bundesrepublik Deutschland decke – grundsätzlich als völkerrechtlich vertretbar einzuordnen sei und folglich die Beachtung des humanitären Völkerrechts als solches durch die USA nicht infrage stelle, ihrerseits als völkerrechtlich vertretbar. Sie bewegt sich daher innerhalb des ihr eingeräumten weiten Einschätzungsspielraums in der Außen- und Sicherheitspolitik.
b) Dass systematische Verletzungen des humanitären Völkerrechts und des Rechts auf Leben ernstlich zu befürchten sind, ergibt sich ferner nicht hinreichend deutlich aus kritischen Berichten über die US-amerikanische Einsatzpraxis bewaffneter Drohnen oder den Stellungnahmen internationaler Organe, auch nicht aus den von den Beschwerdeführern herangezogenen Berichten der UN-Sonderberichterstatter und den Resolutionen des Menschenrechtsrats, des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Die (hohe) Zahl ziviler Opfer kann für sich genommen – ohne Hinzutreten weiterer Elemente – die ernsthafte Gefahr systematischer Verstöße gegen das hier einschlägige Völkerrecht nicht begründen. Hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass im Jemen systematisch gegen das Verbot exzessiver Kollateralschäden verstoßen worden ist, sind den angeführten Berichten und Resolutionen nicht zu entnehmen…
Dass die USA also generell Völkerrecht brechen bedeutet nicht, dass sie in diesem Fall Völkerrecht brechen. Ebenso reicht es dem BVerfG nicht aus, dass es die überwiegenden Stellungnahmen dazu zu dme Schluss kommen, dass die US systematisch Völkerrecht brechen, weil es nicht “beweisbar” ist.
Dadurch das die Bundesrepublik dann keine Schutzpflicht hat, muss sie auch nicht prüfen, ob die Behauptungen der USA wahr sind und weil niemand Beweise erheben muss, ist auch nichts bewiesen und deswegen kann man weitermachen, weil die USA behaupten, dass sie das Recht haben so zu handeln.
Da die Steuerungssignale hier durchgeleitet werden, finde ich die Argumentation nicht nachvollziehbar.
Ohne die Station in Ramstein könnten die USA aktuell nicht den potentiell illegalen Befehl geben, der dann in einer potentiell illegalen Tat umgesetzt wird.
Wenn man meint, dass die technische Ermöglichung kein Problem darstellt, kann man auch die gesamte Rüstungskontrolle über Bord werfen, oder würde dann zu so Schlussfolgerungen kommen, wie das die Munition kontrolliert werden muss, die Kanone aber nicht, weil die Kanone nur die Munition steuert.
Mit “Gläserner Bürger” hat das wenig zu tun. Die Information ist grundsätzlich noch vorhanden und kann bei berechtigtem Interesse auch weiter abgerufen werden. “Der Staat” in seiner Gesamtheit hat diese Information also niemals verloren.
Du hast eine einheitliche und lebenslang gültige Steuernummer und analog eine Sozialversicherungsnummer, nachdem du deine erste Stelle als Arbeitnehmy angetreten hast.
Weder für Steuer, noch für Sozialversicherung ist der Name ausschlaggebend.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das auch ein Grund ist, warum CDU/CSU und SPD sich gegen ein AfD Verbotsantrag sträuben. Sie fürchten, dass dann diverse Positionen der AfD als verfassungsfeindlich bestätigt werden, die auch bei CDU/CSU und SPD vertreten werden.
Was die Zentrumspartei für die NSDAP war, ist die CDU/CSU für die AfD und die SPD für die CDU/CSU.
Israel uses the claimed protection of Druze and some Kurdish people to keep the civil war going. The last thing Israel wants is a peaceful and stable Syria where people live together safely. The talks about “protecting” minorities in Syria is treacherous as Israel needs them to be perpetually under attack to justify its perpetual military presence.
Wasn’t Trump convicted before he became president again?
Für Deutschland:
Sofortiges Ende jeglicher militärischen, diplomatischen, finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützung Israels in Verbindung mit der Forderung, sich vollständig hinter die 1967 Grenzen zurückzuziehen.
Rauswurf der US Luftwaffenbasis Ramstein, wegen der Nutzung für Drohnenmorde.
Effektive Durchsetzung der Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskrieges auf Ukraine.
Umfangreiche Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit, Anerkennung und Aussöhnung mit den Nachfahren der Opfer
Investigation sämtlicher problematischen Rüstungsdeals der letzten zehn Jahre, inkl. Strafverfahren gegen involvierte Firmen und Politiker, sofern die Deals internationales oder nationales Recht gebrochen haben.
Durchsetzen der Lieferkettensorgfalt. Strafverfahren gegen Manager und hohe Geldstrafen bei Verstößen.
Nachdem Deutschland in den jeweiligen Schritten Glaubwürdigkeit geschaffen hat, entsprechender Druck auf die anderen EU Staaten, diese Standards auch einzuhalten. *Parallel Intensivierung der Beziehungen mit “Blockfreien” Staaten.
Ich weiß, dass das in der aktuelle politischen Lage utopisch ist, aber es ist nicht so, dass es nicht praktisch möglich wäre. Indem Deutschland tatsächlich die Verbrechen der Vergangenheit aufarbeitet und sich vom Begehen oder Unterstützen weiterer Verbrechen distanziert, kann Glaubwürdigkeit geschaffen werden, auf deren Basis man dann auch eine regelbasierte Ordnung seriös vertreten kann.
Die meisten Länder auf der Welt sind gerade nicht darin involviert irgendwo einzmarschieren, zu besetzen oder sich direkt in die Zivilgesellschaft einzumischen. Wir hören halt nichts davon, weil nichts passiert. Da kann man natürlich die Frage aufwerfen, ob das aus fehlendem Willen oder fehlenden Möglichkeiten kommt.
Historisch war China unter der Ming Dynastie und danach für hunderte Jahre nicht damit beschäftigt, sich bei anderen Ländern einzumischen. Dabei hatte China zu der Zeit definitiv die Möglichkeiten dazu.
Zu der Frage was das konkret heißt: Wir bräuchten eine Strategie der echten internationalen Ordnung. Wer die Regeln bricht, wird bestraft, auch wenn es “Freunde” von uns sind. Allianzen müssen danach gesucht werden, wer sich an die Regeln hält. Regelbrüche durch Privatunternehmen, Personen oder Organisationen müssen angemessen verfolgt werden. Indem wir Allianzen außerhalb der großen Blöcke suchen, können wir ein Gegengewicht schaffen, dass auf dem gegenseitigem Interesse an internationalem Recht getragen wird. Dazu gehlrt auch eine ernsthafte Aufarbeitung der deutschen und anderen europäischen Kolonialgeschichten mit vollständiger Rückführung aller geraubten Güter und Entschädigung für die Verbrechen.
Wenn wir zwischen den Staaten Recht schaffen, dann kann auf der Basis auch glaubwürdig für Recht in den Staaten eingetreten werden.
In Deutschland gibt es eine große Überschneidung zwischen Unternehmen, die heute Regenbogenfahnen in ihre Logos aufnehmen und früher Hakenkreuze in ihren Logos hatten. Wenn wieder Hakenkreuze gefordert werden, wird der Wechsel zurück geräuschlos vollzogen werden.
Ist ehrlichgesagt auch sehr weit nachrangig. Aus sämtlichen Vereinen in denen ich bin oder war, kenne ich das Thema, dass Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt werden, oder die Änderung der Beitragsgrundlage nicht aktiv kommuniziert wird.
Das ist ein völlig anderes Thema, als Steuergelder zu veruntreuen und in bestimmte Taschen zu schaufeln, oder windige Wohnungsgeschäfte eingefädelt zu bekommen.
Im Fall der Darmstädter Beamten hatte eine Richterin des dortigen Amtsgerichts allerdings zunächst sehr ähnlich argumentiert wie die Frankfurter Gerichte. Sie lehnte ein Hauptverfahren gegen die »Phalanx«-Mitglieder ab, weil die Äußerungen in einem streng abgegrenzten Kreis eng zusammenarbeitender Kollegen fielen. Das sei mit einem Austausch im geschützten Freundes- und Familienkreis gleichzusetzen. Keiner der Teilnehmer habe damit rechnen müssen, dass diese Vertraulichkeit später von einem der Mitglieder gebrochen wurde, befand diese Richterin Anfang vergangenen Jahres. Zugang zum Chat gab es nur auf persönliche Einladung und Zustimmung des Administrators. Nach eigenen Angaben nutzten die Beamten zudem extra den Schweizer Messengerdienst Threema, der für strengen Datenschutz und hohe Sicherheitsstandards bekannt ist.
Chatkontrolle für sie, aber nich für uns…
So oder so finde ich, dass der Artikel das insgesamt aber sehr gut herausarbeitet. Wie kann es sein, dass bei Beleidigungen, die sicher geschmacklos, laut dem Artikel aber keinesfalls gegenstandslos waren in einem umfangreichen Streit, dann zu solchen Strafen führen, aber die krasse Volksverhetzung und der tiefe Menschenhass im “Itiotentreff” dagegen als geschützte private Rede im engsten Kreis gesehen wird?
Alles was ich hier zu den Beleidigungen gelesen habe, bietet erstmal keinen unmittelbaren Anlasse, an der Verfassungstreue der Beteiligten zu zweifeln. Bei dem “Itiotentreff” ist dagegen völlig unstrittig, dass die Beteiligten in jeder erdenkbaren Weise menschenfeindlich sind.
Nunja, islamistischer Terror ist nicht-Atheistischer rechter Terror
Ich denke, mit der These macht man es sich zu einfach, doch auch wenn man sie so pauschal annimmt, dann haben wir in Deutschland seit den 90er Jahren über 200 Todesopfer von rechtsextremen Terror im Sinne von Nazis und anderen Nationalisten. Dagegen kommen wir glaube auf so um die 20 Todesopfer von islamistischem Terror.
Wie weiter oben zitiert ist es unstrittig, dass “Konfessionslose” überdurchschnittlich rechtsextrem sind, und dass auch in Regionen von noch deutlich mehr Menschen in der Kirche sind. Da kann man schlecht ohne konkrete Beweise annehmen, dass es bei denen, die dann Terror verbreiten, grundsätzlich wieder mehr religiöse Menschen geben soll.
Rechter Terror wird definitiv hauptsächlich von nicht-Atheisten verübt.
Da möchte ich dann mal eine Quelle zu sehen. In Deutschland fallen mir als Taten spontan Magedburg, Halle, Hanau, München und der NSU ein.
Zu Magdeburg habe ich noch gefunden, dass der Täter sich selbst als Atheist bezeichnet hat. Da er einen Weihnachtsmarkt angegriffen hat, richtete sich seine Tat auch nicht gegen Muslime oder ex-Muslime. Dabei scheint sich bei ihm die in dem ursprünglich zitierten Vice-Artikel problematische Mischung aus Sexismus, Sozialdarwinismus und dem Glauben an die eigene Intellektuelle Überlegenheit und damit generell Überlegenheit eingestellt zu haben. Damit kommen wir auch wieder auf das Thema von “Anti-Theismus” zurück, wo es eben nicht reicht persönlich Atheist zu sein, sondern man auch religiöse Menschen angreift, abwertet und versucht Menschen von Atheismus zu missionieren.
Zu Halle kann ich nichts zur Einstellung des Täters finden. Ebensowenig zu Hanau, München oder NSU. Damit vermute ich, dass die Täter “konfessionslos” waren, weil dazu weder in die eine noch die andere Richtung etwas zu finden ist. Da religiöse/weltanschauliche Motive bei solchen Anschlägen jedoch untersucht werden, gehe ich davon aus, dass in Deutschland bisher auch kein Problembewusstsein für Atheismus in Verbindung mit Rechtsextremismus besteht.
Das “U” muss eigentlich auch noch gestrichen werden. Mit Einigkeit haben die auch wenig zu tun.