Bis ein Glasfaseranschluss gelegt ist, vergeht oft sehr viel Zeit. In vielen Verträgen steht, dass die Laufzeit eines längeren Vertrages erst mit der Freischaltung beginnt. Der BGH hat solche Klauseln nun für unwirksam erklärt. Von K. Hempel.
Ist ja ganz nett aber mich würde es mehr freuen, wenn nach dem inzwischen 5. Mal Bürgersteig aufreißen in knapp 3 Jahren Glasfaser einfach irgendwann auch mal verfügbar wäre.
Vielleicht könnte man mal eher bei diesen absurden Zeiten ansetzen.
Ist ja ganz nett aber mich würde es mehr freuen, wenn nach dem inzwischen 5. Mal Bürgersteig aufreißen in knapp 3 Jahren Glasfaser einfach irgendwann auch mal verfügbar wäre.
Vielleicht könnte man mal eher bei diesen absurden Zeiten ansetzen.